Zu § 439 Abs. 1, 2 BGB; Art. 3 Abs. 2, 3 Verbrauchsgüterkaufrichtlinie 99/44/EG

Zu § 439 Abs. 1, 2 BGB; Art. 3 Abs. 2, 3 Verbrauchsgüterkaufrichtlinie 99/44/EG Ein- und Ausbauverpflichtung des Verkäufers bei mangelhaften Baumaterialien

EuGH Urt. v. 16.06.2011 - Rs. C 65/09 IBR 2011, 400, 401 = BauR 2011, 1490 = NJW 2011, 2269

I. Das Urteil nimmt Stellung

zu der Frage, ob die Verbrauchsgüterkaufrichtlinie im Rahmen des Nacherfüllungsanspruchs des Käufers eine verschuldensunabhängige Verpflichtung des Verkäufers vorschreibt, eine vom Käufer (= Verbraucher) bereits eingebaute mangelhafte Sache wieder auszubauen und die neu gelieferte Sache wieder einzubauen oder zumindest die entsprechenden Kosten hierfür zu tragen.

II. Das Urteil hat folgenden Leitsatz: