Zu §§ 635, 638 BGB a.F.Keine Sekundärhaftung von Sonderfachleuten
BGH, Urt. v. 28.07.2011 - VII ZR 4/10 IBR 2011,
I. Das Urteil nimmt Stellung
zur Sachwalterstellung von Sonderfachleuten und der daraus folgenden Sekundärhaftung.
II. Das Urteil hat folgenden Leitsatz:
"Die zur Sekundärhaftung des Architekten entwickelten Grundsätze sind grundsätzlich nicht auf Sonderfachleute anwendbar."
III. Die wichtigsten Entscheidungsgründe:
Der BGH hebt das gegen einen Fachplaner elektrotechnischer Anlagen ergangene Berufungsurteil auf, da das OLG dem Fachplaner zu Unrecht die Einrede der Verjährung versagt hat.
Testen Sie "Erfolg in Baustreitigkeiten" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|