Zu §§ 768, 307 Abs. 1 Satz 1 BGB; §
BGH, Urt. v. 28.07.2011 - VII ZR 207/09 IBR 2011,
I. Das Urteil nimmt Stellung
zu der Frage, ob eine Sicherungsvereinbarung, mit der auf die Einrede aus § 768 BGB verzichtet wird, wirksam ist, wenn dem Auftragnehmer im Übrigen das Wahlrecht gem. §
II. Das Urteil hat folgenden Leitsatz:
"Eine in einem
III. Die wichtigsten Entscheidungsgründe:
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