Zu Art. 3 Abs. 1 GG; Art. 10 § 3 MRVG

Zu Art. 3 Abs. 1 GG; Art. 10 § 3 MRVGKoppelungsverbot für Architekten

BVerfG, Beschl. v. 16.06.2011 - 1 BvR 2394/10 NJW 2011, 2782 = IBR 2011, 591 = BauR 2011, 1837

I. Das Urteil nimmt Stellung

zur Verfassungsmäßigkeit des Koppelungsverbots.

II. Das Urteil hat folgenden Leitsatz:

"Das in Art. 10 § 3 MRVG geregelte Koppelungsverbot für Architekten ist mit dem Grundrecht auf Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG) vereinbar."

III. Die wichtigsten Entscheidungsgründe:

Das Koppelungsverbot führt nicht zu einer grundgesetzlich bedeutsamen Beeinträchtigung der sinnvollen Ausübung des Architektenberufs. Insbesondere ist eine Verletzung der Berufsfreiheit des beschwerdeführenden Architekten nicht zu erkennen.