§ 2 Abs. 1 VOB/B

Zu § 2 Abs. 10 VOB/BUnterschrift unter Stundenzettel bedeutet noch keine Stundenlohnvereinbarung

OLG Frankfurt Urt. v. 11.07.2016 - 21 U 2/16 IBR 2016, 630 = NJW Spezial Baurecht 2016, 750

I. Das Urteil nimmt Stellung zu der Frage,

ob die Unterschrift eines Bauleiters unter einem Stundenzettel eine Stundenlohnvereinbarung gem. § 2 Abs. 10 VOB/B darstellt.

II. Das Urteil hat folgende Leitsätze:

"1. Die von einer zur Anordnung von Stundenlohnarbeiten bevollmächtigten Bauleitung unterzeichneten Stundenlohnzettel bestätigen regelmäßig Art und Umfang der erbrachten Leistung.

2. Auch der Prüfvermerk einer beim Bauherrn angestellten Bauleitung bestätigt in der Regel nur die fachliche und rechnerische Richtigkeit der Rechnung."

III. Die wichtigsten Entscheidungsgründe: