§§ 631 Abs. 1, 632 BGB

Zu §§ 631 Abs. 1, 632 BGBAbrechnung von Stundenlohnarbeiten im BGB -Werkvertrag

BGH, Beschl. v. 05.01.2017 - VII ZR 184/14 IBR 2017, 121

I. Das Urteil nimmt Stellung zu der Frage,

wie Stundenlohnarbeiten im BGB -Werkvertrag abzurechnen sind.

II. Das Urteil hat folgende Leitsätze:

"1. Zur schlüssigen Begründung eines nach Zeitaufwand zu bemessenden Vergütungsanspruchs bedarf es grundsätzlich nur der Darlegung, wie viele Stunden der Auftragnehmer für die Vertragsleistung aufgewendet hat.

2. Eine Differenzierung, welche Arbeitsstunden für welche Tätigkeiten und an welchen Tagen angefallen sind, ist regelmäßig nicht geschuldet. Es bedarf auch nicht der Vorlage von Stundenlohnnachweisen oder sonstigen Belegen zum Umfang der erbrachten Tätigkeiten.

3. Bestreitet der Auftraggeber, dass der Auftragnehmer die abgerechneten Arbeiten erbracht hat, ist hierüber Beweis zu erheben und zu klären, ob die Arbeitsstunden für den vertraglich geschuldeten Erfolg aufgewendet wurden."

III. Die wichtigsten Entscheidungsgründe: