§ 16 Abs. 3 Nr. 1 VOB/B

Voraussetzungen für Prüfbarkeit einer Schlussrechnung

OLG Koblenz, Urt. v. 28.02.2011 - 12 U 1543/07 (Nichtzulassungsbeschwerde v. BGH mit Beschl. v. 21.02.2013 - VII ZR 72/11 zurückgewiesen)IBR 2013, 336

I. Das Urteil nimmt Stellung zu der Frage,

welche Voraussetzungen bei Zugrundelegung eines VOB/B-Vertrags vorliegen müssen, damit eine Schlussrechnung im Sinne dieser Bestimmung prüfbar ist.

II. Das Urteil hat folgende Leitsätze (für die hier besprochene Thematik):

"1. Das in der VOB/B aufgestellte Erfordernis der Prüfbarkeit der Schlussrechnung ist kein Selbstzweck. Es kommt in jedem Einzelfall darauf an, ob das berechtigte Interesse des Auftraggebers noch die Herstellung der Prüfbarkeit fordert. Zudem muss die mangelnde Prüfbarkeit der Rechnung von der Frage ihrer Richtigkeit oder Unrichtigkeit unterschieden werden.

2. Ein gemeinsames Aufmaß ist keine zwingende Voraussetzung für die Berechtigung einer Vergütungsforderung."

III. Die wichtigsten Entscheidungsgründe:

1.