§ 14 Abs. 1, 3 und 4 VOB/B; §§ 195, 199 BGB

Auftraggeber erstellt Schlussrechnung - wann Beginn der Verjährung?

OLG Stuttgart, Urt. v. 26.03.2013 - 10 U 146/12 IBR 2013, 461

I. Das Urteil nimmt Stellung zu der Frage,

1.

welche Voraussetzungen ein Auftraggeber erfüllen muss, um gem. § 14 Abs. 4 VOB/B eine prüfbare Schlussrechnung für den Auftragnehmer zu erstellen;

2.

wann die Verjährungsfrist für eine solche vom Auftraggeber erstellte Schlussrechnung zu laufen beginnt.

II. Das Urteil hat folgende Leitsätze:

"1. Ist die Leistung abgenommen und erstellt der Auftraggeber eine prüfbare Schlussrechnung anstelle des Auftragnehmers, setzt deren Übersendung an den Auftragnehmer die Verjährung der Werklohnforderung in Gang.

2. Für die Prüfbarkeit genügt es, wenn dem Auftragnehmer anhand der Schlussrechnung eine abschließende und sachgerechte Klärung des Werklohnanspruches möglich ist.

3. Ein Aufmaß muss der Auftraggeber auch bei einem Einheitspreisvertrag nicht beifügen, wenn er in seine Schlussrechnung die vom Auftragnehmer in dessen letzter Abschlagsrechnung zugrunde gelegten Massen übernimmt und zwischenzeitlich keine Leistungen des Auftragnehmers mehr erbracht wurden."

III. Die wichtigsten Entscheidungsgründe: