§ 225 Satz 1 BGB a.F.; §§ 134, 242, 305c Abs. 1, 2, 307 Abs. 1, 765 BGB

AGB-Klausel über Fälligkeit der Bürgschaftsforderung wirksam

BGH, Urt. v. 26.02.2013 - XI ZR 417/11 IBR 2013, 495

I. Das Urteil nimmt Stellung zu der Frage,

ob eine Klausel über die Fälligkeit der Bürgschaftsforderung in Allgemeinen Geschäftsbedingungen wirksam ist.

II. Das Urteil hat folgenden Leitsatz:

"Eine vom Bürgschaftsgläubiger (hier: einer Bank) formularmäßig vorgegebene, in einer im Jahr 2000 abgegebenen Bürgschaft enthaltene Klausel '3. (1) Sind die durch die Bürgschaft gesicherten Ansprüche der Bank fällig und erfüllt der Hauptschuldner diese Ansprüche nicht, kann sich die Bank an den Bürgen wenden, der dann aufgrund seiner Haftung als Selbstschuldner nach Aufforderung durch die Bank Zahlung zu leisten hat.' lässt die Fälligkeit der Bürgschaftsforderung erst mit der Inanspruchnahme des Bürgen durch den Gläubiger eintreten und ist weder überraschend noch AGB-rechtlich unwirksam."

III. Die wichtigsten Entscheidungsgründe: