BGH - Beschluss vom 27.01.2010 (VII ZR 97/08)
Der Beschwerde der Beklagten wird stattgegeben. Das Urteil des 2. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Rostock vom 2. April 2008 wird gemäß § 544 Abs. 7 ZPO im Kostenpunkt und insoweit aufgehoben, als die Beklagten zur [...]