LG Dortmund - Urteil vom 24.08.2010 (11 O 75/10)
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 809,20 Euro nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 18.11.2009 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Von den Kosten des [...]