LSG Sachsen-Anhalt - Beschluss vom 08.01.2018 (L 3 R 366/17 B)
Die Beschwerde gegen den Beschluss des Sozialgerichts M. vom 28. September 2017 wird verworfen. Kosten sind nicht zu erstatten. I. Der Antragsteller und Beschwerdeführer (im Weiteren: Bf.) hat am 5. September 2017 beim [...]