BVerfG - Beschluss vom 02.06.2021 (2 BvR 367/20)
Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen. Die Verfassungsbeschwerde ist nicht zur Entscheidung anzunehmen, da Annahmegründe gemäß § 93a Abs. 2 BVerfGG nicht gegeben sind. Der [...]