Autor: Klose |
Sachverhalt Checkliste Lösung Verfahren Muster
Die Geschwister, Bruder und Schwester, sind Miterben zu je 1/2. Sie können sich über den Verkauf der zum Nachlass gehörenden Immobilie nicht einigen, wodurch auch die Auseinandersetzung des Nachlasses nicht möglich ist. Die Schwester möchte daher die Teilungsversteigerung der Immobilie beantragen.
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Das Verfahren der Teilungsversteigerung dient in erster Linie dazu, einen unteilbaren Nachlassgegenstand, i.d.R. eine Immobilie, in einen teilbaren Versteigerungserlös zu überführen und dadurch im Vorverfahren die Teilungsreife des Nachlasses herbeizuführen. Aber auch unabhängig von einer folgenden Erbauseinandersetzung kann die Teilungsversteigerung zur Versilberung des Nachlasses eingesetzt werden.
Das Teilungsversteigerungsverfahren kann von jedem Miterben, unabhängig von seiner Erbquote, jederzeit beantragt werden. Notwendig ist allein ein Antrag auf Teilungsversteigerung zur Aufhebung der Gemeinschaft (zum Verfahrensablauf, insbesondere zum Beitritt und zur einstweiligen Einstellung des Verfahrens siehe Mandatssituation (Abwandlung) 8.8.1).
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Zur gerichtlichen Durchsetzung kann die Schwester einen Antrag auf Teilungsversteigerung stellen.
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