OLG Köln, vom 06.07.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 25 UF 244/06
AG Köln, vom 30.10.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 323 F 129/06
Berücksichtigung eines verminderten Zugangsfaktors i.R.d. Versorgungsausgleichs bei vorzeitigem Bezug einer Altersrente durch einen Ehegatten während der Ehezeit; Beurteilung der Dynamik eines der Anpassungsüberprüfung nach § 16 Abs. 1 des Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung (BetrAVG) unterfallenden betrieblichen Anrechts; Verfassungskonforme Auslegung der Regelung des § 1587a Abs. 2 Nr. 2 BGB bei der Wertermittlung von Rentenanrechten aus der gesetzlichen Rentenversicherung zur Wahrung des Halbteilungsgrundsatzes
BGH, Beschluss vom 04.03.2009 - Aktenzeichen XII ZB 117/07
DRsp Nr. 2009/9106
Berücksichtigung eines verminderten Zugangsfaktors i.R.d. Versorgungsausgleichs bei vorzeitigem Bezug einer Altersrente durch einen Ehegatten während der Ehezeit; Beurteilung der Dynamik eines der Anpassungsüberprüfung nach § 16 Abs. 1 des Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung (BetrAVG) unterfallenden betrieblichen Anrechts; Verfassungskonforme Auslegung der Regelung des § 1587a Abs. 2 Nr. 2BGB bei der Wertermittlung von Rentenanrechten aus der gesetzlichen Rentenversicherung zur Wahrung des Halbteilungsgrundsatzes
a) Hat ein Ehegatte während der Ehezeit vorzeitig Altersrente in Anspruch genommen, muss der bis zum Ende der Ehezeit nach § 77 Abs. 2 Nr. 2 aSGB VI geminderte Zugangsfaktor in verfassungskonformer Auslegung des § 1587 a Abs. 2 Nr. 2BGB im Versorgungsausgleich berücksichtigt werden (im Anschluss an die Senatsbeschlüsse vom 29. Oktober 2008 - XII ZB 69/08 - FamRZ 2009, 107 ff.; vom 1. Oktober 2008 - XII ZB 34/08 - FamRZ 2009, 28 ff.; vom 9. Mai 2007 - XII ZB 77/06 - FamRZ 2007, 1542 ff. und vom 22. Juni 2005 - XII ZB 117/03 -FamRZ 2005, 1455 ff.).b) Zur Beurteilung der Dynamik eines der Anpassungsüberprüfung nach § 16 Abs. 1BetrAVG unterfallenden betrieblichen Anrechts (im Anschluss an den Senatsbeschluss vom 17. Januar 2007 - XII ZB 168/01 - FamRZ 2007, 996 ff.).
Tenor:
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