I.
Auf den am 14.08.2000 zugestellten Scheidungsantrag des Antragstellers hin hat das Amtsgericht - Familiengericht - Chemnitz mit Endurteil vom 9. August 2001 die am 6. September 1980 geschlossene Ehe der Parteien geschieden und gleichzeitig - unter Nr. 2 des Tenors - den Versorgungsausgleich ausgesetzt.
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