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LG Mannheim - Beschluss vom 04.01.1999 (4 T 361/98)

LG Mannheim - Beschluss vom 04.01.1999 (4 T 361/98)

Die beiden Rechtsmittel sind zulässig, aber unbegründet. Denn zu Recht hat das Amtsgericht sowohl eine vorläufige Betreuung mit den Aufgabenkreisen Gesundheitssorge, Vermögenssorge und Aufenthaltsbestimmung angeordnet [...]