VGH Baden-Württemberg - Beschluss vom 13.11.2001 (11 S 1848/01)
Der Verwaltungsgerichtshof ist für die vorliegende Entscheidung nach Beendigung des Verfahrens durch Erledigung des Rechtsstreits in der Hauptsache vor einer Entscheidung über den Antrag des Antragsgegners auf [...]