VGH Hessen - Beschluss vom 17.02.2004 (9 TG 60/04)
Die Beschwerde des Antragstellers gegen den im Tenor der vorliegenden Entscheidung näher bezeichneten Beschluss des Verwaltungsgerichts Gießen ist zulässig und begründet. Das Verwaltungsgericht hat zu Unrecht den [...]