OVG Nordrhein-Westfalen - Urteil vom 05.10.2015 (12 A 1450/14)
Die Berufung wird zurückgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch den Beklagten durch [...]