OLG Hamm - Beschluss vom 06.01.2023 (5 UF 208/22)
Der Senat beabsichtigt, das Rechtsmittel im schriftlichen Verfahren als unzulässig zu verwerfen. Es besteht Gelegenheit zur Stellungnahme und ggf. Rücknahme des Rechtsmittels binnen zwei Wochen ab Erhalt des [...]