OLG München - Beschluss vom 13.05.2024 (16 WF 467/24 e)
1. Der Senat weist darauf hin, dass die Beschwerde nach Aktenlage zulässig ist, in der Sache jedoch keine Aussicht auf Erfolg verspricht. 2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit zur Stellungnahme zu den nachfolgenden [...]