OLG Nürnberg - Beschluss vom 05.07.2024 (11 UF 560/24)
I. Der Antragsgegner ist des eingelegten Rechtsmittels der Beschwerde verlustig. II. Der Antragsgegner hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen. III. Der Verfahrenswert für das Beschwerdeverfahren wird auf [...]