OVG Thüringen - Beschluss vom 26.01.2009 (3 VO 52/07)
Unter Abänderung des Beschlusses des Verwaltungsgerichts Weimar vom 2. Januar 2007 wird der Wert des Streitgegenstands auf 16.837,28 EUR festgesetzt. Das Verfahren ist gebührenfrei. Kosten werden nicht erstattet. I. [...]