OVG Nordrhein-Westfalen - Beschluss vom 18.12.2009 (4 B 995/09)
Die Beschwerde wird auf Kosten des Antragstellers zurückgewiesen. Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfah-ren auf 7.500 Euro festgesetzt. Die Beschwerde hat keinen Erfolg. Die Beschwerdebegründung [...]