LSG Baden-Württemberg - Urteil vom 16.12.2015 (L 2 SO 5064/14)
Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Konstanz vom 18. November 2014 aufgehoben und die Klage abgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind für beide Rechtszüge nicht zu erstatten. Streitig ist [...]