AG Göttingen - Beschluss vom 30.12.2015 (74 IN 175/14)
Der Beschluss des Rechtspflegers vom 02.10.2015 wird aufgehoben. Dem Schuldner wird Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand gegen die Versäumung der Frist zum Widerspruch gegen die Deliktseigenschaft gewährt. Der [...]