c) Parabolantenne bei Wohnung mit Kabelanschluss

Autor: Emmert

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Ist in der gemieteten Wohnung ein Anschluss an das Breitbandkabelnetz oder an eine Gemeinschaftsparabolantenne vorhanden, besteht grundsätzlich kein Anspruch des Mieters auf Duldung einer Parabolantenne.9)

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Das Gleiche gilt auch für den Fall, dass ein solcher Anschluss in absehbarer Zeit bevorsteht;10)

dabei genügt das Vorhandensein eines Übergabepunkts für das Breitbandkabelnetz, so dass der Mieter auch nicht berechtigt ist, die Parabolantenne mittels eines Gartenschirmständers im Mietergarten vor seiner Wohnungseingangstür zu installieren.11)

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