Sehr geehrte ...,
Sie sind Mieter der im EG/... OG des Anwesens ... belegenen Räume. Wie Ihnen bekannt ist, wurde die Zwangsversteigerung dieses Grundstücks angeordnet. Mit Zuschlagsbeschluss des AG ... vom ... Az. ..., der in Kopie anliegt, wurde uns das o.g. Grundstück zugeschlagen.
Gemäß § 57a Satz 1 ZVG können wir als Ersteher des Grundstücks bestehende Miet- und Pachtverhältnisse zum nächstmöglichen Termin unter Einhaltung der gesetzlichen Frist kündigen. Die gesetzliche Frist ergibt sich hier aus § 580 a Abs. 2 BGB.
Wir machen von diesem Sonderkündigungsrecht Gebrauch und kündigen das Vertragsverhältnis zum
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