OLG Frankfurt/Main - 22.09.1981 (20 REMiet 1/81)
, die dem gegenüber für die vom Landgericht vertretene Auffassung sprechen könnten, vermag der Senat nicht zu erkennen; sie sind vom Landgericht auch nicht näher dargelegt worden. Für die Anwendung des § 9 AGBG ist der [...]