OLG Frankfurt/Main - Beschluss vom 28.07.1993 (20 W 44/92)
Die weitere Beschwerde ist zulässig, in der Sache aber nicht begründet. Der angefochtene Beschluss ist aus Rechtsgründen nicht zu beanstanden. Verfahrensrechtlich bleibt die Rüge des Antragstellers erfolglos, dass das [...]