LG Saarbrücken - Urteil vom 30.04.1993
13 BS 27/93
Normen:
BGB § 130 Abs. 1, § 242, § 535 Satz 2, § 557 Abs. 1 ; MHG § 2 Abs. 3, § 9 Abs. 1 ;
Fundstellen:
WuM 1993, 339

LG Saarbrücken - Urteil vom 30.04.1993 (13 BS 27/93) - DRsp Nr. 1996/19989

LG Saarbrücken, Urteil vom 30.04.1993 - Aktenzeichen 13 BS 27/93

DRsp Nr. 1996/19989

1. Der Vermieter hat sich bei urlaubsbedingter Abwesenheit den Zugang einer Kündigungserklärung des Mieters als fristgemäß zurechnen zu lassen, wenn er während dieser Zeit mit einer rechtserheblichen Erklärung des Mieters rechnen muß; das ist der Fall, wenn nach einem Mieterhöhungsverlangen eine Erklärung des Mieters in Hinblick auf die im Gesetz zur Regelung der Miethöhe vorgesehenen Rechtsfolgen - Zustimmung, Ablehnung, Kündigung - zu erwarten ist. 2. Dem Vermieter steht ein Anspruch auf Ersatz des Vorenthaltungsschadens (§ 557 Abs. 1 BGB) nicht zu, wenn dem Mieter das Mietobjekt nach Mietende wieder überlassen wird, um Schönheitsreparaturen durchzuführen.

Normenkette:

BGB § 130 Abs. 1, § 242, § 535 Satz 2, § 557 Abs. 1 ; MHG § 2 Abs. 3, § 9 Abs. 1 ;
Fundstellen
WuM 1993, 339