FG Sachsen-Anhalt - Urteil vom 07.12.2002 (6 K 2176/00)
Streitig ist die Berücksichtigung von Aufwendungen eines Dritten als Werbungskosten. Der Kläger erzielte in den Streitjahren 1996 und 1997 unter anderem Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Aufgrund von [...]