LG Duisburg - Urteil vom 21.06.2005 (13 S 119/05)
I. Die Berufung des Beklagten ist zulässig. Die Rechtsmittelbeschwer bestimmt sich bei der Zustimmungsklage gemäß §§ 558 ff. BGB nach dem 3,5fachen Jahresbetrag der im Streit stehenden Mieterhöhung (vgl. Börstinghaus [...]