OLG München - Beschluss vom 09.03.2007 (32 Wx 177/06)
I. Die Antragsteller sind Mitglieder einer größeren Wohnungseigentümergemeinschaft, die von der Antragsgegnerin verwaltet wird. Die Anlage umfasst insgesamt 62 Wohn- und Gewerbeeinheiten. Die Antragsteller haben [...]