OLG Stuttgart - Urteil vom 15.02.2007 (13 U 145/06)
I. Auf die tatsächlichen Feststellungen im Urteil des Landgerichts wird Bezug genommen. Die Beklagte trägt zur Begründung ihrer Berufung vor, das Landgericht sei zu Unrecht von einem Erstattungsanspruch der Klägerin [...]