OVG Nordrhein-Westfalen - Beschluss vom 10.03.2014 (6 A 970/12)
Der Antrag wird abgelehnt. Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens. Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf bis 35.000,00 Euro festgesetzt. Der Antrag auf Zulassung der Berufung bleibt [...]