V. Elektronischer Rechtsverkehr (ELRV)

1. Einführung

a) Begriff

Elektronischer Rechtsverkehr (ELRV) meint - im Unterschied zum klassischen papiergebundenen Rechtsverkehr - den sicheren, rechtswirksamen Austausch elektronischer Dokumente zwischen Bürgern, Behörden und Gerichten.

Zu den Teilnehmern des elektronischen Rechtsverkehrs gehört damit auch der Notar. Speziell für das Notariat kennzeichnet den Begriff des elektronischen Rechtsverkehrs vor allem

die sichere elektronische Kommunikation (über das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach - EGVP) und

die elektronische Abwicklung der Urkundsgeschäfte des Notars gegenüber Gerichten und Behörden.

Vergleiche zum Thema "Elektronischer Rechtsverkehr" auch:

Büttner/Frohn/Seebach, Elektronischer Rechtsverkehr und Informationstechnologie im Notariat, 2019.

Büttner, in: Kersten/Bühling, Formularbuch und Praxis der Freiwilligen Gerichtsbarkeit Elektronischer Rechtsverkehr und Informationstechnologie im Notariat, 26. Aufl. 2019, § 12a.

b) Bestehende Verfahren