Checkliste: Korrekte kommunale Geschwindigkeitsüberwachungsvereinbarung

Checkliste: Korrekte kommunale Geschwindigkeitsüberwachung

 

 

Ja

Nein

Ist eine Ermächtigungsnorm vorhanden (Ländergesetze)? Beachte: Allgemeine Verkehrsüberwachung ist begrifflich zu trennen von Verfolgung und von unaufschiebbaren Maßnahmen i.S.d. Ordnungsrechts.

War die Verwaltung auch bei Einschaltung Privater noch "Herrin" des Verfahrens? Insbesondere: Befand sich ein gemeindlicher Vollzugsbeamter in unmittelbarer Nähe des Messorts und nahm seine Aufsichtspflicht über den Privaten wahr?

Liegt ein Fall der Bestellung eines auf AÜG-Basis eingesetzten privaten "Messbediensteten"/ernannten "Hilfspolizisten" vor?

War die Durchführung der eigentlichen Messung ordnungsgemäß? Insbesondere: Besaß der private Mitarbeiter die erforderlichen technischen Kenntnisse zur Bedienung des Geräts?

Lag pflichtgemäßes Ermessen bei Auswahl des Einsatzorts und Art der Durchführung (folgt aus § 47OWiG; Gegenstück fiskalisches Interesse; bei Verstoß auf Beweiserhebungs- und Verwertungsverbot plädieren, zumindest in Hoffnung auf Einstellung/Bußgeldreduzierung) vor?

Deckt die Ermächtigungsnorm nur die Dokumentation der Geschwindigkeitsübertretung oder auch das Anhalten des Fahrzeugs?