Informationsblatt für meine Mandanten zum Ablauf eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens Vergütungsvereinbarung Checkliste: Korrekte kommunale Geschwindigkeitsüberwachungsvereinbarung Checkliste: Korrekte private Geschwindigkeitsmessungen? Checkliste: Verwertbarkeit eines Messergebnisses einer Geschwindigkeitsübertretung Einspruch gegen Bußgeldbescheid mit Akteneinsichtsantrag Sofortige Beschwerde gem. § 206a Abs. 2 StPO Antrag auf Beiordnung als Pflichtverteidiger Wiedereinsetzungsantrag nach Versäumung der Rechtsmitteleinlegung Mitteilung an Mandanten nach Verurteilung in Hauptverhandlung Checkliste: Können Sie diese Verfahrensrügen geltend machen? Rechtsbeschwerde bei anwesendem Betroffenen Rechtsbeschwerde bei abwesendem Betroffenen Ankündigung, dass Zeuge nicht im Termin erscheinen wird, weil als Bruder aussageverweigerungsberechtigt Einstellung des Verfahrens wegen falscher Tatortangabe im Bußgeldbescheid Antrag an das Gericht wegen Vollstreckungseinstellung aufgrund von entgegenstehender Rechtskraft Checkliste: Überprüfung der Verfolgungsverjährung Tätigkeitsübersicht in OWi-Verfahren Schreiben an den Rechtsschutzversicherer Antrag auf vollständige Akteneinsicht Antrag auf gerichtliche Entscheidung, § 62 OWiG Übersicht: Beweisaufnahme und Beweisantrag im OWi-Verfahren Beschwerde gegen den Beschluss, der den Verlegungsantrag des Verteidigers zurückweist Erinnerung gegen Kostenansatz bei Sachverständigenkosten Schriftsatz an das Amtsgericht nebst Anregung der Verfahrenseinstellung nach § 47 Abs. 2 OWiG Schriftsatz an die Bußgeldbehörde zur Einstellung der Vollstreckung

Checkliste: Korrekte kommunale Geschwindigkeitsüberwachungsvereinbarung

Checkliste: Korrekte kommunale Geschwindigkeitsüberwachung

 

 

Ja

Nein

Ist eine Ermächtigungsnorm vorhanden (Ländergesetze)?
Beachte: Allgemeine Verkehrsüberwachung ist begrifflich zu trennen von Verfolgung und von unaufschiebbaren Maßnahmen i.S.d. Ordnungsrechts.

War die Verwaltung auch bei Einschaltung Privater noch „Herrin“ des Verfahrens?
Insbesondere: Befand sich ein gemeindlicher Vollzugsbeamter in unmittelbarer Nähe des Messorts und nahm seine Aufsichtspflicht über den Privaten wahr?

Liegt ein Fall der Bestellung eines auf AÜG-Basis eingesetzten privaten „Messbediensteten“/ernannten „Hilfspolizisten“ vor?

War die Durchführung der eigentlichen Messung ordnungsgemäß? Insbesondere: Besaß der private Mitarbeiter die erforderlichen technischen Kenntnisse zur Bedienung des Geräts?

Lag pflichtgemäßes Ermessen bei Auswahl des Einsatzorts und Art der Durchführung (folgt aus § 47 OWiG; Gegenstück fiskalisches Interesse; bei Verstoß auf Beweiserhebungs- und Verwertungsverbot plädieren, zumindest in Hoffnung auf Einstellung/Bußgeldreduzierung) vor?

Deckt die Ermächtigungsnorm nur die Dokumentation der Geschwindigkeitsübertretung oder auch das Anhalten des Fahrzeugs?