OLG Hamm - 22.05.1996 (20 U 295/95) - DRsp Nr. 1998/1397
OLG Hamm, vom 22.05.1996 - Aktenzeichen 20 U 295/95
DRsp Nr. 1998/1397
Die erhebliche Wahrscheinlichkeit der Vortäuschung einer Entwendung ist zu bejahen, wenn aufgrund fehlender Aufbruchspuren am wiederaufgefundenen Fahrzeug feststeht, daß dieses mit einem passenden Schlüssel bewegt wurde, und sich an den vollzählig vorgelegten Schlüsseln keine Kopierspuren befinden.