Informationsblatt für meine Mandanten zum Ablauf eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens Vergütungsvereinbarung Checkliste: Korrekte kommunale Geschwindigkeitsüberwachungsvereinbarung Checkliste: Korrekte private Geschwindigkeitsmessungen? Checkliste: Verwertbarkeit eines Messergebnisses einer Geschwindigkeitsübertretung Einspruch gegen Bußgeldbescheid mit Akteneinsichtsantrag Sofortige Beschwerde gem. § 206a Abs. 2 StPO Antrag auf Beiordnung als Pflichtverteidiger Wiedereinsetzungsantrag nach Versäumung der Rechtsmitteleinlegung Mitteilung an Mandanten nach Verurteilung in Hauptverhandlung Checkliste: Können Sie diese Verfahrensrügen geltend machen? Rechtsbeschwerde bei anwesendem Betroffenen Rechtsbeschwerde bei abwesendem Betroffenen Ankündigung, dass Zeuge nicht im Termin erscheinen wird, weil als Bruder aussageverweigerungsberechtigt Einstellung des Verfahrens wegen falscher Tatortangabe im Bußgeldbescheid Antrag an das Gericht wegen Vollstreckungseinstellung aufgrund von entgegenstehender Rechtskraft Checkliste: Überprüfung der Verfolgungsverjährung Tätigkeitsübersicht in OWi-Verfahren Schreiben an den Rechtsschutzversicherer Antrag auf vollständige Akteneinsicht Antrag auf gerichtliche Entscheidung, § 62 OWiG Übersicht: Beweisaufnahme und Beweisantrag im OWi-Verfahren Beschwerde gegen den Beschluss, der den Verlegungsantrag des Verteidigers zurückweist Erinnerung gegen Kostenansatz bei Sachverständigenkosten Schriftsatz an das Amtsgericht nebst Anregung der Verfahrenseinstellung nach § 47 Abs. 2 OWiG Schriftsatz an die Bußgeldbehörde zur Einstellung der Vollstreckung

Rechtsbeschwerde bei abwesendem Betroffenen

An das

Amtsgericht ...

... (Anschrift)

Az.: ...

In dem Bußgeldverfahren

gegen ...

lege ich gegen das am ... in Abwesenheit des Betroffenen verkündete, diesem am ... zugestellte Urteil des Amtsgerichts

Rechtsbeschwerde

ein und

beantrage,

mir Akteneinsicht nach Absetzung des Hauptverhandlungsprotokolls für drei Werktage in meiner Kanzlei zu gewähren.

Ich bitte um unverzügliche Veranlassung und darf bereits jetzt an die Frist des § 79 Abs. 3 OWiG i.V.m. § 345 Abs. 1 StPO erinnern.

Ich rüge bereits jetzt die Verletzung materiellen Rechts.

Rechtsanwalt