OLG Nürnberg - Urteil vom 21.02.1991 (8 U 2803/90)
Die Berufung ist zulässig, hat aber sachlich keinen Erfolg. Der Senat teilt im Ergebnis die Auffassung des Landgerichts, daß es sich bei dem Schaden, der am PKW des Klägers dadurch entstanden ist, daß das von ihm [...]