OLG Dresden - Beschluß vom 23.09.1993 (8 U 745/93)
Die zulässige Berufung ist nicht begründet. Das Landgericht hat den Beklagten zu Recht 70 % des bei dem streitbefangenen Verkehrsunfall auf Klägerseite entstandenen Schadens auferlegt und diesen Schaden auch der Höhe [...]