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OLG Dresden - Beschluß vom 23.09.1993 (8 U 745/93)

Haftungsverteilung bei Vorfahrtverletzung

Die zulässige Berufung ist nicht begründet. Das Landgericht hat den Beklagten zu Recht 70 % des bei dem streitbefangenen Verkehrsunfall auf Klägerseite entstandenen Schadens auferlegt und diesen Schaden auch der Höhe [...]
OLG Dresden - Urteil vom 22.06.1993 (1 Ss 10/93)

OLG Dresden - Urteil vom 22.06.1993 (1 Ss 10/93)

NZV 1993, 402 [...]