Checkliste: Korrekte kommunale Geschwindigkeitsüberwachung |
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Ja |
Nein |
Ist eine Ermächtigungsnorm vorhanden (Ländergesetze)? Beachte: Allgemeine Verkehrsüberwachung ist begrifflich zu trennen von Verfolgung und von unaufschiebbaren Maßnahmen i.S.d. Ordnungsrechts. |
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War die Verwaltung auch bei Einschaltung Privater noch "Herrin" des Verfahrens? Insbesondere: Befand sich ein gemeindlicher Vollzugsbeamter in unmittelbarer Nähe des Messorts und nahm seine Aufsichtspflicht über den Privaten wahr? |
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Liegt ein Fall der Bestellung eines auf
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War die Durchführung der eigentlichen Messung ordnungsgemäß? Insbesondere: Besaß der private Mitarbeiter die erforderlichen technischen Kenntnisse zur Bedienung des Geräts? |
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Lag pflichtgemäßes Ermessen bei Auswahl des Einsatzorts und Art der Durchführung (folgt aus § 47OWiG; Gegenstück fiskalisches Interesse; bei Verstoß auf Beweiserhebungs- und Verwertungsverbot plädieren, zumindest in Hoffnung auf Einstellung/Bußgeldreduzierung) vor? |
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Deckt die Ermächtigungsnorm nur die Dokumentation der Geschwindigkeitsübertretung oder auch das Anhalten des Fahrzeugs? |
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