2/5 02/2019 - 133. AL

2.5.1 Anwendung der Steuersatztabelle des §  19 Abs.  1 ErbStG

FG Baden-Württemberg, Urteil vom 18.07.2018 - 7 K 1351/18, EFG 2018, 1721 = ZEV 2018, 680

Das FG Baden-Württemberg hat zur Anwendung der Steuersatztabelle des §  19 Abs.  1 ErbStG entschieden:

Leitsatz 1

Die Steuersatztabelle in §  19 Abs.  1 ErbStG enthält einen so genannten Vollmengenstaffeltarif, der den gesamten steuerpflichtigen Erwerb in vollem Umfang mit dem seiner Wertstufe als Obergrenze entsprechenden Steuersatz erfasst; die Grundsätze des BFH-Urteils vom 19.01.2017 - VI R 75/14 (DStR 2017, 719) zur Ermittlung der zumutbaren Belastung nach §  33 Abs.  3 EStG können nicht analog auf die Besteuerung des steuerpflichtigen Erwerbs bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer angewendet werden.

Leitsatz 2