3/1.2.6 Rechtsquellen des Erbrechts

Autor: Klose

Die für das Erbrecht heranzuziehenden Vorschriften finden sich in zahlreichen Gesetzen wieder. Im Folgenden werden jedoch nur die wichtigsten genannt.

BGB

Die wichtigste Rechtsquelle ist das BGB :

Die meisten erbrechtlichen Bestimmungen sind im Fünften Buch des BGB niedergelegt (§§ 1922 - 2385 BGB).

Aber auch das Familienrecht (des BGB) enthält erbrechtlich bedeutsame Regelungen im Güterrecht (§ 1371 Abs. 1, § 1482 Satz 1, §§ 1483 ff., 1418 Abs. 2 Nr. 2, §§ 1432, 1455 und 1431 Abs. 4 BGB) und zum Verwandtschaftsverhältnis (§§ 1591 ff. BGB).

§ 857 BGB aus dem Sachenrecht (des BGB) ist besonders bedeutsam. Danach geht der Besitz vom Erblasser auf den Erben über.

In zahlreichen Fällen sind die Normen des Schuldrechts anzuwenden. Der Pflichtteilsanspruch ist ein schuldrechtlicher Anspruch gegen den Erben auf die Zahlung eines bestimmten Betrags. Durch die Einräumung eines Vermächtnisses wird zwischen dem Erben und dem Vermächtnisnehmer ein Schuldverhältnis begründet.

Andere Gesetze

Bedeutsame Vorschriften finden sich im Handelsgesetzbuch25 Abs. 1 und § 27 HGB), in den Anerbengesetzen zur Vererbung eines landwirtschaftlichen Anwesens, in den Verfahrensgesetzen wie der Zivilprozessordnung (ZPO), im Zwangsversteigerungsgesetz (ZVG), in der Insolvenzordnung (InsO), im Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG), im Beurkundungsgesetz (BeurkG) und schließlich im ().