Autor: Löbe |
Sowohl Veräußerer als auch Erwerber eines Unternehmens oder eines Anteils an einem Unternehmen können vielfältige Sperr- und Behaltensfristen zu beachten haben, bei deren Verletzung etwaige steuerliche Vergünstigungen gefährdet sind. Insbesondere in dem Fall, dass der Veräußerer im Vorfeld bereits Umstrukturierungsmaßnahmen durchgeführt hat, ist die Beachtung der Fristen von besonderer Bedeutung.
Die im Einzelnen zu beachtenden Fristen sind hier in Form einer Checkliste zusammengestellt:
Vorschrift | Inhalt | Frist |
---|---|---|
Behaltefrist für übernommenen Mitunternehmeranteil | 5 Jahre ab Tag der Übertragung | |
Behaltefrist für übertragene Einzelwirtschaftsgüter | 3 Jahre nach Abgabe der Steuererklärung | |
Begründung oder Erhöhung eines Anteils einer Körperschaft an dem übertragenen Wirtschaftsgut | 7 Jahre ab Tag der Übertragung | |
Behaltefrist für übertragene wesentliche Betriebsgrundlagen bei Realteilung | 3 Jahre nach Abgabe der Steuererklärung | |
Behaltefrist für Beteiligungen an Körperschaften nach einer Realteilung (für Körperschaften) | 7 Jahre ab Tag der Übertragung/ Realteilung | |
Nachwirkung der Mindestbeteiligung | 5 Jahre | |
Keine Berücksichtigung von Veräußerungsverlusten | 5 Jahre | |
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