LG Berlin - Beschluß vom 27.02.1996 (85 T 366/95)
Am 30.9.1919 ist der Vater des Beteiligten zu 1, der Landwirt L. aus B., als Eigentümer des streitbefangenen Grundstücks im Grundbuch eingetragen worden. Erbfolge L. ist von seinen Söhnen F. und dem Beteiligten zu 1 [...]