BFH - Urteil vom 17.02.1999 (II R 73/97)
I. Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin), eine GmbH, ist zu 52 v.H. an der A-GmbH beteiligt. Die A-GmbH hat ihren Sitz 1991 nach Weimar verlegt. Bei der Schätzung des gemeinen Werts der Anteile an der Klägerin [...]