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FG Nürnberg - Urteil vom 21.11.2002 (IV 468/00)

Vorwegnahme des Nacherbfalles gilt als Schenkung

Streitig ist die Festsetzung von Schenkungsteuer nach § 7 Abs. 1 Nr. 7 ErbStG für die Herausgabe von Nachlassgrundstücken an den Nacherben. Der am XX.XX.1984 verstorbene A. B. wurde aufgrund notariellen Testaments vom [...]
FG Nürnberg - Urteil vom 21.11.2002 (IV 350/01)

Kosten des Verfahrens der Bedarfswertfeststellung sind nicht als Nachlassverbindlichkeiten abziehbar

Streitig ist, ob Berater-, Prozess- und Gutachtenskosten zur Ermittlung des Bedarfswerts der dem Kläger vermachten Eigentumswohnung nach § 10 Abs. 5 Nr. 3 ErbStG als Nachlassverbindlichkeiten erwerbsmindernd abgezogen [...]
FG Nürnberg - Urteil vom 17.10.2002 (IV 476/00)

Zeitpunkt der Mindestbeteiligung nach § 13a Abs. 4 Nr. 3 ErbStG

Streitig ist, ob von Todes wegen erworbene Anteile an einer GmbH unter Berücksichtigung des Freibetrages nach § 13a Abs. 1 ErbStG und ermäßigt nach § 13a Abs. 2 ErbStG zu besteuern sind. Der Vater des Klägers, V. A. , [...]
FG Nürnberg - Urteil vom 14.03.2002 (IV 456/00)

Bewertung: Nachweis des niedrigeren gemeinen Wertes eines bebauten Grundstücks als fiktiv unbebautes Grundstück

Streitig sind der Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts des bebauten Grundstücks Sch.-Weg 1 in A. als fiktiv unbebautes Grundstück nach §§ 146 Abs. 6, 145 Abs. 3 Satz 3 BewG und die Zuordnung des ererbten Anteils [...]
FG Nürnberg - Urteil vom 07.03.2002 (VI 76/01)

Kosten eines Zivilprozesses nicht als außergewöhnliche Belastung abziehbar

Streitig ist, ob die Kosten eines Zivilprozesses (wegen Erbauseinandersetzung -Pflichtteilsanspruch-) zwischen der Ehefrau (E) des Klägers und deren Mutter (M) als außergewöhnliche Belastun anzuerkennen sind. Der [...]
FG Nürnberg - Urteil vom 31.01.2002 (IV 186/99)

Zeitpunkt der Ausführung einer Schenkung bei einer unentgeltlichen Kapitalüberlassung

Streitig ist der Zeitpunkt der Ausführung einer Schenkung. Laut notariellem Schuldanerkenntnis vom 2. 1. 1996 schuldet der Kläger seinem Vater S. H. seit dem 1. 5. 1995 eine darlehensweise überlassene Summe von 340.000 [...]